Ab dem 1. Juni 2022 brauchen Einreisende keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind
Ausnahme: Einreise aus einem Virusvariantengebiet. Hier gelten nach wie vor die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen
Für den Impfnachweis ist es ausreichend, wenn man mit einem der WHO (World Health Organization) anerkannten Impfstoffen geimpft ist.
Abschaffung der Hochrisikogebiete
Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den
letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum geplanten Zeitpunkt der Einreise als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet
eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, vor der Einreise die
digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen.
Die ausländischen Risikogebiete finden sie hier:
RKI - Ausländische Risikogebiete
Informationen zu den bestehenden Quarantänevorgaben und Ausnahmen erhalten Sie beim Bundesgesundheitsministerium:
Aktuelle Informationen für Reisende - CoronaEinreiseV